
Wasserspender bis zu 100% förderfähig*!
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ die Anschaffung von Wasserspendern für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Hospize aber auch Kindergärten, Schulen oder Vereine.
Für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, gelten erhöhte Förderquoten.
Ablauf des Antragsverfahren:
- Nach einer ausführlichen Beratung finden wir mit Ihnen zusammen den perfekten Wasserspender für Ihre soziale Einrichtung
- Auf dieser Basis erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot
- Danach reichen Sie einen Förderantrag elektronisch über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes „easy-Online“ ein.
- Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den bereitgestellten Musterantrag für Förderschwerpunkt 2 und beachten Sie die zusätzlichen Informationen im Merkblatt zur Förderrichtlinie.
- Bei Verbundvorhaben ist durch jeden Verbundpartner ein separater Antrag einzureichen.
- Nach der elektronischer Übermittlung muss der Antrag noch ausgedruckt und innerhalb von zwei Wochen von einer bevollmächtigten Person unterschrieben an die ZUG postalisch gesendet werden:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin - Nach Erhalt eines positiven Bescheids kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Bestellung von Ihrem Wasserspender in die Wege leiten können.
* Die Firma Scheuermann übernimmt keine Gewähr hinsichtlich einer Bewilligung des Förderprogramms. Weiter Infos unter www.bmu.de